Flächendeckende Schwimmoffensive von zentraler Bedeutung

Das Gremium befasste sich auf Antrag der Grünen-Fraktion mit der Frage, wie erfolgreich das Ende Dezember 2021 ausgelaufene Sofortprogramm war und wie weitere Förderprogramme die durch die Corona-Pandemie vielfach entfallenen Kursagebote ausgleichen können. „Eine flächendeckende Schwimmoffensive ist von zentraler Bedeutung, um die coronabedingt weitverbreitete Schwimmunfähigkeit von Kindern zu beheben. Jedes Kind sollte die Möglichkeit haben, in einem Schwimmkurs oder im Schwimmunterricht in der Schule an das Element Wasser herangeführt zu werden“, betonte die Ausschussvorsitzende Petra Häffner (Grüne).

 Im Programmzeitraum von Juni bis Dezember 2021 habe es 6.135 Kursanträge gegeben, von denen 5.629 bewilligt worden seien. Insgesamt hätten rund 41.500 Kinder an einem Anfängerschwimmkurs teilgenommen, der im Rahmen des „coronabedingten Sofortprogramms zur Verbesserung der Schwimmfähigkeit“ durchgeführt wurde, gab Häffner die Angaben von Ministeriumsseite wieder. „Nach der ersten Wassergewöhnung braucht es dringend weiterführende Schwimmkurse und auch das Engagement der Eltern, um die Schwimmfähigkeit wirklich herzustellen“, so Häffner. Als zentrale Problemstellungen wurden im Ausschuss der Mangel an qualifizierten Lehrkräften für den Schwimmunterricht sowie die Schwierigkeiten der Kommunen bei der Erhaltung von Schwimmflächen thematisiert.

 Neben verschiedenen Förderprogrammen der Stiftung Sport und im Kooperationsprogramm Schule – Verein sowie der Bereitstellung neuer Materialien für Lehrkräfte und Eltern sei im Schuljahr 2021/2022 zum ersten Mal der baden-württembergische Schulschwimmpass ausgegeben worden, fasste die Ausschussvorsitzende die Ausführungen des Kultusministeriums zusammen. Auf dem Schulschwimmpass könne die erreichte Niveaustufe der Schwimmfähigkeit von der Schule eingetragen werden. Zudem würde ein an das Sofortprogramm anschließende Folgeprogramm zur Verbesserung der Schwimmfähigkeit zwischen dem Kultusministerium, dem Badischen Schwimm-Verband, dem Schwimmverband Württemberg und den DLRG Landesverbänden abgestimmt. Ab dem Jahr 2022 seien finanzielle Mittel in Höhe von bis zu 1,25 Millionen Euro jährlich zur Förderung der Schwimmfähigkeit von Vor- und Grundschulkindern zugesichert.

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