Petra Häffner: Land steht seinen Vereinen verlässlich zur Seite

Über 10 Millionen Euro für den Sport

In den vergangenen Tagen wurde über die Presse kommuniziert, die GRÜNEN im Landtag von Baden-Württemberg stünden nicht hinter den 10 Mio. Euro Hilfsmittel für Sportvereine, die am 19. Mai in der Haushaltskommission beschlossen worden waren. Das Gegenteil ist der Fall: Wir Grüne standen zu jedem Zeitpunkt hinter dem Beschluss der Haushaltskommission. Als sportpolitische Sprecherin hatte ich mich von Beginn der Corona-Krise an eingesetzt, ein Sonderprogramm für in Not geratene Sportvereine und -verbände einzustellen.

Die Vorlage zur Förderung von Sportvereinen wurde vom Kabinett nun wie geplant in Höhe von 11.635.000 Euro (inkl. 1.635.000 Euro aus dem Solidarpakt Sport III) beschlossen. Geld für die Jugendherbergen gibt es auch, aber es wird nicht aus dem Sport-Topf entnommen! Das Kultusministerium klärt mit der Bundesregierung, was in dem im Konjunkturpaket des Bundes enthaltenen Programm für Jugendherbergen enthalten ist und auf dieser Basis wird dann über notwendige Hilfen für die Jugendherbergen entschieden.

Hintergrund:

Insgesamt  hat die Haushaltskommission  50 Millionen Euro zur Förderung von Vereinen in den unterschiedlichen Ressorts beschlossen. Davon erhält das Kultusministerium 10 Millionen Euro zur Förderung der Sportvereine. Das Kultusministerium hat diesen Betrag um 1,635 Millionen Euro durch Umschichtung aus dem Solidarpakt aufgestockt. Somit stehen den Sportvereinen insgesamt 11,635 Millionen € zur Verfügung.

Die Kabinettsvorlage sieht dabei folgende Eckpunkte vor:

1. Aufgelegt wird ein Soforthilfeprogramm für Sportvereine und Sportfachverbände,die bedingt durch die Corona-Pandemie unverschuldet von einem existenzgefährdenden Liquiditätsengpass bedroht sind. 

  • Die Inanspruchnahme der Mittel setzt voraus, dass die bestehenden Hilfsmöglichkeiten ausgeschöpft worden sind (insbesondere aus dem Programm Soforthilfe Corona für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld) und aufgrund der Corona-Pandemie ein existenzgefährdender Liquiditätsengpass besteht.
    Maßstab ist, dass die fortlaufenden Einnahmen nicht ausreichen, um die laufenden Ausgaben bis zum Jahresende 2020 bezahlen zu können. Bei der Liquiditätsbetrachtung sind freie Mittel (Bankguthaben, Depotguthaben, freie Rücklagen etc.) zu berücksichtigen. Hingegen bleiben bereits bestehende zweckgebundene Rücklagen außer Betracht.

  • Soforthilfen werden lediglich bedingt rückzahlbar bewilligt. Bei einem positiven Jahresabschluss 2020 ist die Soforthilfe bis zur Höhe des Überschusses zurückzuzahlen.
  •  Sportvereine können Soforthilfen von 15 Euro pro Mitglied erhalten, Sportfachverbände von 1 Euro pro Mitglied, jedoch maximal bis zur Höhe des Liquiditätsengpasses. Einzelfallregelungen sind möglich, soweit die mitgliedsbezogenen Höchstbeträge nicht ausreichen.
  •  Die Beantragung der Soforthilfen erfolgt über die regionalen Sportbünde durch ein schlankes Verfahren. Im Antrag ist eine eidesstattliche Versicherung zu den gemachten Angaben durch die jeweils vertretungsberechtigte Person des Sportvereins oder des Sportverbandes abzugeben.

 

2. Zuschüsse für Übungsleiterinnen und Übungsleiter, Vereinsmanagerinnen und Vereinsmanager sowie von Jugendleiterinnen und Jugendleitern.

Zur weiteren Liquiditätssicherung von Sportvereinen werden die Übungsleiterzuschüsse für die Monate März bis Ende Juni 2020 an die Sportvereine auf der Basis der Vorjahreszahlen ausgezahlt, und zwar unabhängig von den tatsächlich durchgeführten Übungs- und Trainingsstunden. Bei Bedarf ist eine entsprechende Verfahrensweise für das zweite Halbjahr 2020 vorgesehen. Die hierfür benötigten Mittel können mit den für diesen Zweck im Solidarpakt Sport III veranschlagten Mittel von jährlich 16,7 Mio. Euro gedeckt werden.

 

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