Land nutzt alle Spielräume

Seit vielen Jahren setzen sich die Grünen dafür ein, gut integrierten Flüchtlingen zu einem Bleiberecht zu verhelfen. Nun haben wir geliefert. Die Anwendungshinweise zum Aufenthaltsgesetz sind eine wichtige Orientierung für Ausländerbehörden, Rechtsberater und Flüchtlinge. Sie sind Teil eines modernen Einwanderungsrechts und ein wichtiger Baustein, um die Abschiebung von Flüchtlingen, die sich in Arbeit oder Ausbildung befinden, zu vermeiden. 
"Mit dem neuen Bleiberechtserlass werden die unwürdigen und nicht nachvollziehbaren Abschiebungen gut integrierter Flüchtlinge hoffentlich zur Vergangenheit gehören", hofft Petra Häffner.  Ziel sei es, die Bleibemöglichkeiten für gut integrierte Flüchtlinge zu verbessern. Damit werde Handwerkern, Mittelständlern und allen Unternehmen, die Geflüchtete beschäftigen, ein wichtiges Signal gesendet: Menschen, die sich anstrengen und unsere Sprache lernen, eine Arbeit finden und sich in unserem Land ein Leben aufgebaut haben – bekommen nun eine deutlich bessere Chance, in Baden-Württemberg bleiben zu können. 

Florian Hassler, Staatssekretär für politische Koordinierung und Europa im Staatsministerium, erklärte: „Wir folgen in unserer Flüchtlingspolitik der Leitlinie   von Humanität und Ordnung. Mit dem neuen Erlass nutzen wir als Land alle unsere Spielräume, damit jene Geflüchtete ein dauerhaftes Bleiberecht erhalten können, die seit vielen Jahren hier leben, Deutsch sprechen und gut integriert sind, die einen Arbeitsplatz haben und ihren Lebensunterhalt selbst verdienen. Das ist nicht nur ein Gebot der Humanität, sondern es ist angesichts des sich zuspitzenden Fachkräftemangels auch im ureigenen Interesse unseres Landes. Denn in vielen Branchen – von der Gastronomie, über die Pflege bis zum produzierenden Gewerbe – wird händeringend nach Arbeitskräften gesucht. Deshalb kommen wir mit unserer neuen Regelung dem Wunsch vieler Unternehmen aus dem ganzen Land nach, die gefordert hatten, dass verdiente und gut integrierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bisher in Deutschland nur geduldet waren, eine dauerhafte Bleibeperspektive bekommen.“

Das geltende Ausländerrecht sieht vor, dass Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde und die Deutschland eigentlich verlassen müssen, bei nachhaltiger Integration unter bestimmten Voraussetzungen ein Aufenthaltsrecht bekommen können. Bei der Gesetzesauslegung bestehen jedoch oft Spielräume. Vor diesem Hintergrund bilden die erlassenen Anwendungshinweise einen Leitfaden für die Ausländerbehörden zur Rechtsanwendung und Nutzung dieser Spielräume. Inhaltlich bestimmen sie unter anderem welche Integrationsleistungen derart ins Gewicht fallen, dass sie zu einer Verkürzung des erforderlichen mehrjährigen Voraufenthaltes in Deutschland führen können. Aber auch im umgekehrten Fall ist geregelt, dass bei Vorliegen bestimmter Kriterien, insbesondere einer Straffälligkeit von einigem Gewicht, ein Ausländer nicht als integriert angesehen und ein Bleiberecht deshalb gerade nicht gewährt werden kann.

Ein weiterer wichtiger Baustein für das Bleiberecht gut integrierter Ausländerinnen und Ausländern ist die Härtefallkommission unter Leitung von Landrat a.D. Klaus Pavel. Hier hat sich die Stattgabequote nachhaltig erhöht, und die Empfehlungen der Härtefallkommission werden nun in aller Regel umgesetzt. Das zeigt auch, dass sich die Landesregierung intensiv mit den individuellen Fällen auseinandersetzt, um dann Lösungen zu finden.

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