Thema Schwimmen im Bildungsausschuss

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Bildungsausschusses am Donnerstag, 8. Juli 2021, berieten die Ausschussmitglieder auf Antrag der Fraktion der FDP/DVP, wie die Schwimmfähigkeit von Kindern sichergestellt werden kann. Nicht erst seit der Corona-Pandemie gebe es in diesem Bereich Baustellen; die Pandemie habe diese jedoch noch verstärkt.

Wie Häffner mitteilte, habe das Ministerium ein bis zum Ende des Jahres befristetes Sofortprogramm zur Verbesserung der Schwimmfertigkeit aufgesetzt. Das Programm werde auch sehr gut angenommen. So seien in den ersten zwei Wochen, die das Programm gelaufen sei, ca. 2000 Anträge für Kurse eingegangen, von denen etwa 12.000 Kinder profitieren würden. Aus diesem Grund habe sich das Ministerium entschlossen, die Fördersumme von ursprünglich 900.000 Euro auf nun zwei Millionen Euro mehr als zu verdoppeln. „Der Ausschuss begrüßt diese Aufstockung außerordentlich“, so Häffner.

Der Vorsitzenden zufolge sei sich der Ausschuss überdies einig gewesen, dass es sinnvoll sei, bereits im Vorschulalter die Schwimmfähigkeit von Kindern zu fördern. Dazu habe das Kultusministerium bereits vor der Corona-Pandemie begonnen, das im Doppelhaushalt 2020/21 vorgesehene Programm zur Stärkung der Schwimmfähigkeit im vorschulischen Bereich gemeinsam mit den Landesverbänden des DLRG und den baden-württembergischen Schwimmverbänden zu entwickeln. Aufgrund der Pandemie habe das Programm jedoch nicht wie angedacht starten können. So seien bisher vor allem Schwimmkurse außerhalb von Kindertagesstätten gefördert worden. Das Folgeprogramm solle aber nun über die Kitas laufen.

Nach Angaben des Kultusministeriums hätten zudem ab dem kommenden Schuljahr alle angehenden Grundschullehrkräfte die Möglichkeit, im Rahmen eines Vorbereitungsdienstes ein freiwilliges Zusatzmodul zum Schwimmen zu belegen. Damit seien sie berechtigt, Schwimmunterricht zu erteilen. Der Ausschuss sei sich einig gewesen, so Häffner, dass auch fertig ausgebildeten Lehrkräften ein solches Fortbildungsangebot zeitnah ermöglicht werden sollte. Darüber hinaus können Schulen ebenfalls ab dem kommenden Schuljahr erstmals Anträge stellen, im regulären Schwimmunterricht mit DLRG-Ortsgruppen oder Schwimmvereinen zusammenzuarbeiten. Den Ausschuss habe es besonders gefreut, dass – seitdem die Corona-Verordnung des Landes wieder Anfängerschwimmkurse erlaube – nach Einschätzung des Württembergischen Schwimmverbandes eine regelrechte Aufbruchsstimmung zu spüren sei.

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