Konzept "Schutz macht Schule" und Ombudsstelle sollen nachhaltig Strukturen schaffen

Grundlage für die Beratungen waren zwei Anträgen zum Thema sexualisierte Gewalt von FDP/DVP„Sexualisierte Gewalt – Schutzraum Schule“ und SPD „Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen in baden-württembergischen Schulen endlich weiterbringen – Einrichtung einer Ombudsstelle“

Die Gesellschaft muss alles in ihrer Macht Stehende tun, um sexualisierte Gewalt zu verhindern und in den Fällen, in welchen es zu sexualisierter Gewalt kommt, den Opfern bestmöglich beistehen und eine lückenlose Aufklärung und Strafverfolgung gewährleisten. Darüber war man sich im Ausschuss fraktionsübergreifend einig, wie die Vorsitzende Petra Häffner darlegte. In Baden-Württemberg werden Häffner zufolge eine ganze Reihe von Präventionsmaßnahmen angewendet, um sexualisierte Gewalt an Schulen zu verhindern. Wie Petra Häffner darlegte, hätten die Antragsteller kritisiert, dass es kein Schutzkonzept für alle Schulen gebe. Ziel des Konzeptes „Schutz macht Schule“ sei es, nachhaltig Strukturen für Schulen zu schaffen, um sexualisierter Gewalt vorzubeugen und die Unterstützungen in diesem Kontext leichter zugänglich und professioneller zu gestalten. Elemente seien etwa Präventionsangebote, Fortbildungen, Beschwerdeverfahren und Ansprechpersonen sowie ein Notfall- bzw. Interventionsplan. Das aktualisierte Konzept werde in Kooperation mit spezialisierten Fachberatungsstellen in diesem Jahr an rund 60 Schulen pilotiert. „Das erschien der Opposition als zu wenig“, erläuterte die Vorsitzende Häffner. Die Ministerin habe darauf hingewiesen, dass man nicht so schnell vorankomme, weil es auch schwierig sei, Fachpersonal zu finden. Im Zuge dieses Pilotprojektes werde das Kultusministerium über den Zeitpunkt für eine mögliche gesetzliche Verankerung der Pflicht zur Erstellung schuleigener Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt an Schulen entscheiden.

Überdies gebe es einen 40-stündigen E-Learningkurs zum Thema „Sexueller Missbrauch und sexuelle Übergriffe – Kinderschutz aus Sicht der Schule“, der vor allem von an Schulen Beschäftigten und in der Schulverwaltung tätigen Personen kostenlos genutzt werden kann. Entwickelt wurde der Kurs vom Kultusministerium und dem Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) in Kooperation mit dem Uniklinikum Ulm. Dieser Kurs werde fortlaufend evaluiert und überarbeitet. Die bundesweite Initiative „Schule gegen sexualisierte Gewalt“ und das Präventionsrahmenkonzept „stark.stärker.WIR“ ergänzten die Angebote, die von speziell fortgebildeten Lehrkräften, sog. Präventionsbeauftragten, unterstützt werden. „Ministerin Schopper hat berichtet, dass es im März eine Kabinettsvorlage zum Kinderschutz geben wird“, so Petra Häffner.

Kritisiert worden sei im Ausschuss, so Häffner, dass es im Lehramtsstudium keine verpflichtenden Rahmenvorgaben gebe, wie hinsichtlich Prävention und Intervention in Fällen von sexualisierter Gewalt umzugehen sei. „Die Ministerin hat in Aussicht gestellt, sich hierüber mit der Wissenschaftsministerin auszutauschen und das Thema in die Ausbildung mit aufzunehmen“, berichtete die Ausschussvorsitzende.

Die Frage einer Ombudsstelle des Landes sei bereits als Empfehlung im Abschlussbericht der Kommission Kinderschutz aufgenommen worden. Derzeit werde an Umsetzungskonzepten gearbeitet. „Der Ausschuss wird auch dieses Thema weiter begleiten“, versicherte Häffner.

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