Chancen-Aufenthaltsrecht in Kraft

Jetzt Antrag stellen!

Menschen, die mindestens seit dem 31. Oktober 2017 mit einer Duldung oder Gestattung in Deutschland leben, können für zunächst 18 Monate das Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten. Während dieser Zeit haben sie die Gelegenheit, die übrigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen.

In Baden-Württemberg haben wir bereits vor Inkrafttreten dieses Gesetzes keine aufenthaltsbeenden Maßnahmen mehr bei denjenigen eingeleitet, die unter den Anwendungsbereich des da noch künftigen Gesetzes fallen würden. Nun ist es wichtig, dass diese Personen das Chancen-Aufenthaltsrecht auch beantragen! Vor allem:  Zwar ist das Gesetz bis Ende 2025 in Kraft und während dieser ganzen Zeit können Anträge gestellt werden.  Allerdings, sollten Menschen das Chancen-Aufenthaltsrecht zügig beantragen, da sie weiterhin ausreisepflichtig sind. 

Alle wesentlichen Informationen zu Voraussetzungen, Ausnahmen (z.B. Straffälligkeit),  Antragstellung, Verfahren usw. sind auf der Seite des Justizministeriums veröffentlicht: Anschreiben zum Chancen-Aufenthaltsrecht (justiz-bw.de).  Darin wird betont, dass es wichtig ist den Antrag bis zum 31. Mai 2023 bei der zuständigen lokalen Ausländerbehörde zu stellen, da bis dahin auf jeden Fall von aufenthaltsbeenden Maßnahmen abgesehen wird, um den Menschen Gelegenheit zur Antragstellung zu geben. Dieses Schreiben ist an alle Personen versendet worden, die potentiell unter das künftige Chancen-Aufenthaltsrecht fallen.

Informiert gerne auch Ihre/Eure lokalen Unterstützer*innen-und Helferkreise und macht sie auf das Schreiben des Justizministeriums  – und insbesondere auf die wichtige Bedeutung der Antragstellung vor dem 31. Mai 2023 -  aufmerksam.  Bei individuellen Fragen sollten sich Personen an die Ausländerbehörden oder die bekannten Beratungsstrukturen wenden. 

Mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht erreichen wir, dass gut integrierte Menschen eine dauerhafte Bleibeperspektive in Deutschland erhalten. Für Rückfragen und Rückmeldungen stehen wir gerne zur Verfügung.

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