Rund 1,5 Millionen Euro für kommunalen Straßenbau im Wahlkreis Schorndorf  

Zusammen mit ihrem Wahlkreiskollegen Christian Gehring (CDU) lobt Petra Häffner die Fördermaßnahme: „Ob in der Stadt oder auf dem Dorf – wir nutzen Straßen, Brücken, Kreuzungen täglich im Vertrauen, dass sie sicher sind und wir mit LKW, Auto, Bus, Rad, zu Fuß oder mit dem Rolli unsere Wege zurücklegen können. Das funktioniert durch die nachhaltige Förderpolitik des Landes. Danke!“  Christian Gehring ergänzt: „Straßen und Brücken sind das Rückgrat des Verkehrs in unseren Städten und Gemeinden. Diese Fördermittel sind ein wichtiger Baustein für eine zukunftsfähige kommunale Verkehrsinfrastruktur und moderne Mobilität.“

 

Nach Angaben der beiden Landtagsabgeordneten wird im Einzelnen in Großheppach der Ersatzneubau der Klöpferbachbrücke (Kreisstraße 1904) mit 216.000 Euro gefördert. In Urbach wird der Neubau der Brücke über die Rems bei der Wasenmühle mit 974.000 Euro bezuschusst. In Remshalden ist eine Zuwendung von 264.00 Euro für den Umbau der Kreuzung Grunbacher Straße/Stuttgarter Straße (Kreisstraße 1866) vorgesehen.

Insgesamt werden dieses Jahr im Förderprogramm zum Kommunalen Straßenbau im Rahmen des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG-KStB) 85 neue Maßnahmen mit einem vorgesehenen Fördervolumen von 80,3 Millionen Euro aufgenommen. Damit werden Gesamtinvestitionen in die kommunale Straßeninfrastruktur in Baden-Württemberg von rund 174,6 Millionen Euro angestoßen. Der inhaltliche Schwerpunkt des diesjährigen Programms liegt auf der Sanierung von Brücken und dem Umbau zu lebendigen und verkehrsberuhigten Ortsmitten.

Hintergrund

Mit dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz unterstützt das Land Baden-Württemberg seine Landkreise, Städte und Gemeinden beim Bau, Aus- und Umbau ihrer Verkehrsinfrastruktur. Der Programmbereich Kommunaler Straßenbau ist eine der drei Säulen der LGVFG-Förderung – neben dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und dem Rad- und Fußverkehr (RuF).

Das LGVFG ist ein zentrales Förderinstrument für eine zukunftsfähige kommunale Verkehrsinfrastruktur im Land. Mit dessen Novellierung im Jahr 2020 wurden die Fördermittel verdoppelt und die Fördermöglichkeiten erweitert. Landkreise, Städte und Kommunen erhalten für den Bau grundsätzlich 50 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionskosten gefördert. Bei besonders klimafreundlichen Vorhaben oder Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit beträgt die Förderung bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten.

Das Programm wird jährlich vom Verkehrsministerium aufgrund von Vorschlägen der Regierungspräsidien fortgeschrieben. Die Programmanmeldung für den KStB läuft in der Regel bis 31. Oktober. Weitere neue Maßnahmen können auch im Laufe des Jahres ins Programm aufgenommen werden. Die Aufnahme der Maßnahmen in das Förderprogramm verschafft den Kommunen Planungssicherheit. Sie ermöglicht ihnen in einem zweiten Schritt dann die Antragsstellung auf die konkrete Förderung der Maßnahme. Mit dem Förderbescheid können die geplanten kommunalen Projekte dann umgesetzt werden.

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