MdL Häffner und Paal: Tiere sind Mitgeschöpfe und verdienen unseren besonderen Schutz

Fördermittel für Schorndorfer Tierschutzverein

Auch im Jahr 2016 unterstützt das Land Tierschutzvereine bei ihrer Arbeit. Minister Peter Hauk hat heute die Förderung von Bau- und Sanierungsmaßnahmen in sechs baden-württembergischen Tierheimen bekannt gegeben. Die Landtagsabgeordneten im Wahlkreis Schorndorf, Petra Häffner (Grüne) und Claus Paal (CDU) freuen sich, dass die Stadt Schorndorf und der Tierschutzverein Schorndorf und Umgebung e.V. zum Zug gekommen sind.

„Die Tierschutzorganisationen in Baden-Württemberg leisten hervorragende Arbeit bei der Unterbringung von Fundtieren, bei der Beratung von Tierhalterinnen und Tier-haltern sowie in Tierschutzfällen. Dabei wird ein Großteil der Arbeit ehrenamtlich gestemmt“, lobt Claus Paal.

Petra Häffner  ergänzt: „Tiere sind Mitgeschöpfe. Ihr Schutz geht uns alle an. Wir haben nicht nur Verantwortung für das Tierwohl in der Nutztierhaltung, wir brauchen auch Standards für Zucht und Haltung von Heimtieren. Die Tierschutzvereine sind Anlaufstellen für Notfälle, aber leisten auch wichtige Aufklärungsarbeit.“

Der Schorndorfer Tierschutzverein besteht seit über 50 Jahren, das Tierheim seit über 30 Jahren. In zahlreichen Tierheimen sind bauliche Mängel zu beheben und  stehen Sanierungen oder Erweiterungsmaßnahmen an. Dabei müssen gesetzliche Vorgaben zur Unterbringung von Tieren, aber auch zur energetischen Sanierung von Gebäuden eingehalten werden. Die finanzielle Lage vieler Tierschutzvereine ist angespannt, es fehlt das Geld für Investitionen. "Die Förderung ermöglicht es, dringend notwendige Maßnahmen durchzuführen“, so Häffner und Paal.

Hintergrund:

Das Land hat für das Jahr 2016 Fördermittel in Höhe von 330.000 Euro für sechs Projekte in Baden-Württemberg zugesagt. Außer dem Tierschutzverein in Schorndorf werden gefördert der Tierschutzverein Kinzigtal e. V., der Tierschutzverein Esslingen und Umgebung e. V., der Tierschutzverein Karlsruhe und Umgebung e. V., der Neubau eines Kreistierheims im Landkreis Böblingen, der Neubau eines Katzenhaus in Ehingen.

Jährlich stellt das das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Gelder für die Tierheimförderung zur Verfügung. Dabei wird ein Drittel der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu maximal 100.000 Euro je Projekt gefördert. Mit ebenfalls mindestens einem Drittel müssen sich die Landkreise, die Gemeinden oder deren Zusammenschlüsse an den zuwendungsfähigen Ausgaben beteiligen.

Ansprechpartner für die Tierheimbetreiber ist die Gemeinde oder der Landkreis vor Ort. Gemeinden oder Landkreise wenden sich bitte an das jeweils zuständige Regierungspräsidium.

Weitere Informationen zur Tierheimförderung inklusive Verfahrensablauf und Verwaltungsvorschrift finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de/de/themen/tierheimfoerderung/.

Informationen zum Tierschutz in Baden-Württemberg

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