Häffner bittet Ministerin um Klarstellung

In einer Mail an die zuständige Sportministerin Susanne Eisenmann bittet Petra Häffner um eine Klarstellung, für welchen Personenkreis die für den 2. Juni angekündigten Öffnungen bei den Schwimm- und Hallenbädern gelten sollen.

Laut der aktuellen Corona-Verordnung vom 9. Mai können Schwimm- und Hallenbäder sowie Thermal- und Spaßbäder öffnen, um Schwimmkurse und Schwimmunterricht anzubieten und Prüfungen abzunehmen – dies unter Berücksichtigung der Hygieneauflagen und des Abstandsgebot. „Diese Öffnungsperspektive freut mich sehr. Ganz herzlich bitte ich Sie jedoch um eine Präzisierung. Konkret geht es mir darum, was unter Schwimmkurse und Schwimmunterricht genau zu verstehen ist.“

Häffner betont in ihrem Schreiben an die Ministerin: „Ich hoffe sehr, dass darunter auch die Trainingsstunden der vielen Schwimmvereine in unserem Land fallen – ob Breiten- oder Leistungssport, von den Kleinen bis zu den Großen. Ich bitte Sie sehr, unsere engagierten Vereine dabei zu unterstützen, ihre Trainingseinheiten ab Anfang Juni wieder aufnehmen zu können. Es geht um Sport, um Gesundheit - und um wertvolle Jugendarbeit.“

 

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