Ermittlungsbeauftragte zum Thema „Sexuelle Belästigung in Landesbehörden“ nimmt Tätigkeit auf

Die vom Untersuchungsausschuss IdP & Beförderungspraxis eingesetzte Ermittlungsbeauftragte, Richterin am Amtsgericht Bärbel Hönes, hat am 2. November 2023, ihre Arbeit aufgenommen. Die Ausschussmitglieder freuen sich über diese Unterstützung. Der Ausschuss begrüßt die Unterstützung seiner Arbeit durch die Ermittlungsbeauftragte und freut sich, dass Bärbel Hönes für diese Aufgabe gewonnen werden konnte“, so Evers.

Mit Entscheidung vom 5. Oktober 2023 hat der Untersuchungsausschuss IdP & Beförderungspraxis einstimmig die Einsetzung einer Ermittlungsbeauftragten zu dem Untersuchungsgegenstand der sexuellen Belästigung in Landesbehörden beschlossen. Ermittlungsbeauftragte sind ein im Untersuchungsausschussgesetz (§ 12a UAG) vorgesehenes Instrumentarium zur Unterstützung der Arbeit von parlamentarischen Untersuchungsausschüssen. Ermittlungsbeauftragten werden einzelne Ermittlungen zum Untersuchungsgegenstand übertragen, wodurch sie in der Regel die Untersuchung durch den Untersuchungsausschuss vorbereiten sollen. Dabei sind sie im Rahmen ihres Auftrags unabhängig und dem gesamten Untersuchungsausschuss verantwortlich. Nach Abschluss ihrer Untersuchungen erstatten Ermittlungsbeauftragte ausschließlich dem Untersuchungsausschuss über das Ergebnis ihrer Ermittlungen einen internen schriftlichen und mündlichen Bericht und unterbreiten einen Vorschlag über die weitere Vorgehensweise. Dementsprechend dürfen Ermittlungsbeauftragte selbst im Rahmen ihrer Tätigkeit auch gemäß § 12a Abs. 3 S. 5 UAG keine öffentlichen Erklärungen abgeben.

Der Untersuchungsausschuss hat mit Ermittlungsauftrag vom 05. Oktober 2023 die Einsetzung einer Ermittlungsbeauftragten zur Unterstützung der Untersuchungen nach Teil A. I. Nr. 1. – Klärung der Frage, wie die Landesregierung mit dem Thema und Vorwürfen der sexuellen Belästigung in Landesbehörden bisher umgegangen ist – sowie nach Teil A. I. Nr. 3. – Klärung der Frage, welche Informationen den Behörden und weiteren Stellen zu Vorwürfen der sexuellen Belästigung oder von sexuellen Annäherungsversuchen durch A. R. und anderen Beschäftigen von Landesbehörden vorliegen und welche Personen innerhalb und außerhalb des Innenministeriums mit direkten und indirekten Kontakten zu Angehörigen der Ministerien oder anderer Behörden davon zu welchen Zeitpunkten Kenntnis erhielten – des Einsetzungsbeschlusses vom 01. Juni 2022, LT-Drs. 17/2649, beschlossen. 

Der Ermittlungsauftrag sieht vor, dass die Ermittlungsbeauftragte einen Teil der für den Untersuchungsauftrag relevanten Verdachtsfälle sexueller Belästigung im Bereich der Landesregierung und der Landesbehörden Baden-Württemberg, welche dem Untersuchungsausschuss von Seiten der Landesregierung gemeldet wurden, näher untersucht. Zu diesem Zweck sichtet die Ermittlungsbeauftragte die insoweit zum Untersuchungsgegenstand vorliegenden sächlichen Beweismittel (insbesondere Akten) und wertet diese aus. Soweit erforderlich, kann die Ermittlungsbeauftragte in Einzelfällen auch weitere Ermittlungen in den betroffenen Behörden und bei den beteiligten Personen durchführen.

Ziel der Tätigkeit der Ermittlungsbeauftragen ist zum einen, dem Untersuchungsausschuss einen fundierten Überblick über den Umfang und die Art der gemeldeten Verdachtsfälle sexueller Belästigung in Landesbehörden sowie über den Umgang der Landesregierung und der jeweiligen Landesbehörden mit diesen Verdachtsfällen zu ermöglichen. Zum anderen soll die Ermittlungsbeauftragte dem Ausschuss auf der Grundlage ihrer bei den Ermittlungen gewonnenen Erkenntnisse und Feststellungen eine Einschätzung geben, ob weitergehende Untersuchungen zu den Themenfeldern der sexuellen Belästigung in Landesbehörden sowie des diesbezüglichen Umgangs der Landesregierung und der Landesbehörden erforderlich erscheinen und hierfür ggf. weiterführende Empfehlungen aussprechen.

Der Untersuchungsausschuss hat Bärbel Hönes mit den Ermittlungen beauftragt. Hönes war zuletzt bis Ende Oktober 2023 als Strafrichterin am Amtsgericht Sinsheim tätig, wo sie auch den Vorsitz des Schöffengerichtes innehatte.

Mit Entscheidung vom 5. Oktober 2023 hat der Untersuchungsausschuss IdP & Beförderungspraxis einstimmig die Einsetzung einer Ermittlungsbeauftragten zu dem Untersuchungsgegenstand der sexuellen Belästigung in Landesbehörden beschlossen. Ermittlungsbeauftragte sind ein im Untersuchungsausschussgesetz (§ 12a UAG) vorgesehenes Instrumentarium zur Unterstützung der Arbeit von parlamentarischen Untersuchungsausschüssen. Ermittlungsbeauftragten werden einzelne Ermittlungen zum Untersuchungsgegenstand übertragen, wodurch sie in der Regel die Untersuchung durch den Untersuchungsausschuss vorbereiten sollen. Dabei sind sie im Rahmen ihres Auftrags unabhängig und dem gesamten Untersuchungsausschuss verantwortlich. Nach Abschluss ihrer Untersuchungen erstatten Ermittlungsbeauftragte ausschließlich dem Untersuchungsausschuss über das Ergebnis ihrer Ermittlungen einen internen schriftlichen und mündlichen Bericht und unterbreiten einen Vorschlag über die weitere Vorgehensweise. Dementsprechend dürfen Ermittlungsbeauftragte selbst im Rahmen ihrer Tätigkeit auch gemäß § 12a Abs. 3 S. 5 UAG keine öffentlichen Erklärungen abgeben.

Der Ermittlungsauftrag sieht vor, dass die Ermittlungsbeauftragte einen Teil der für den Untersuchungsauftrag relevanten Verdachtsfälle sexueller Belästigung im Bereich der Landesregierung und der Landesbehörden Baden-Württemberg, welche dem Untersuchungsausschuss von Seiten der Landesregierung gemeldet wurden, näher untersucht. Zu diesem Zweck sichtet die Ermittlungsbeauftragte die insoweit zum Untersuchungsgegenstand vorliegenden sächlichen Beweismittel (insbesondere Akten) und wertet diese aus. Soweit erforderlich, kann die Ermittlungsbeauftragte in Einzelfällen auch weitere Ermittlungen in den betroffenen Behörden und bei den beteiligten Personen durchführen. 

Ziel der Tätigkeit der Ermittlungsbeauftragen ist zum einen, dem Untersuchungsausschuss einen fundierten Überblick über den Umfang und die Art der gemeldeten Verdachtsfälle sexueller Belästigung in Landesbehörden sowie über den Umgang der Landesregierung und der jeweiligen Landesbehörden mit diesen Verdachtsfällen zu ermöglichen. Zum anderen soll die Ermittlungsbeauftragte dem Ausschuss auf der Grundlage ihrer bei den Ermittlungen gewonnenen Erkenntnisse und Feststellungen eine Einschätzung geben, ob weitergehende Untersuchungen zu den Themenfeldern der sexuellen Belästigung in Landesbehörden sowie des diesbezüglichen Umgangs der Landesregierung und der Landesbehörden erforderlich erscheinen und hierfür ggf. weiterführende Empfehlungen aussprechen.

 Der Untersuchungsausschuss hat Bärbel Hönes mit den Ermittlungen beauftragt. Hönes war zuletzt bis Ende Oktober 2023 als Strafrichterin am Amtsgericht Sinsheim tätig, wo sie auch den Vorsitz des Schöffengerichtes innehatte.

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